Was bekomme ich dafür?
Seit dem 1. Oktober 2015 gilt auch für zusätzliche Betreuungskräfte der höhere Pflege-Mindestlohn. Die Arbeitgeber haben konkret in den alten Bundesländern mindestens 10,40 Euro je Stunde zu zahlen.
Seit dem 1. Oktober 2015 gilt auch für zusätzliche Betreuungskräfte der höhere Pflege-Mindestlohn. Die Arbeitgeber haben konkret in den alten Bundesländern mindestens 10,40 Euro je Stunde zu zahlen.